(1) Vertragsgegenstand ist die Erstellung von Energieverbrauchsausweisen.
(2) Für meine Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Geschäftsbedingungen. Änderungen oder Ergänzungen
des Kunden werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn ich ihnen nicht ausdrücklich widerspreche. Ihre Einbeziehung
bedarf meiner ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung
(3) Meine Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.
(1) Vertragsgrundlage ist das Angebot, das ich dem Auftraggeber entweder schriftlich oder im Internet unterbreite. Bei Annahme des
Angebots durch den Kunden kommt der Vertrag erst mit Zugang der anschließenden Auftragsbestätigung/Rechnung zustande.
Vorher gelten alle Angebote als invitatio ad offerendum.
(2) Die Energieausweise werden auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der
Warmwasserbereitung ausgestellt.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle notwendigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen.
(3) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er in anderer Weise vom Vertrag Abstand, ohne dass ein Verschulden
meinerseits gegeben ist, bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in voller Höhe verpflichtet. Der Nachweis
ersparter Aufwendungen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
(1) Es gelten die jeweils bei Vertragsschluss auf meiner Website veröffentlichten Preisangaben.
(2) In den Preisen ist keine Mehrwertsteuer enthalten, und wird nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) auch nicht erhoben.
(3) Kosten für Verpackung und Versand sind in den Preisen bereits enthalten.
(4) Dem Kunden wird für den bestellten Energieverbrauchsausweis eine Rechnung ausgestellt, die der Lieferung beiliegt.
Lieferungen erfolgen auf Rechnung. Alle Rechnungsbeträge sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen.
(5) Die auf der Rechnung ausgewiesenen Preise sind Endkundenpreise, die nach § 19 UStG keine Mehrwertsteuer enthalten.
(6) Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Zahlungsverzug, stehen mir Verzugszinsen Höhe von 3 % über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p. a. zu. Bei Nachweis eines höheren Verzugsschadens, bin ich berechtigt,
diesen geltend zu machen.
(7) Zahlungen sind direkt an mich zu leisten. Sie werden zunächst auf etwa entstandene Kosten und Zinsen und im übrigen zunächst
auf die ältesten offenen Forderungen angerechnet.
(8) Der Auftraggeber ist nur dann zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von mir anerkannt sind. Im übrigen ist er auch nicht zur Leistungsverweigerung bzw. zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-
rechts berechtigt.
(1) Die folgenden Hinweise gelten nur, wenn Sie als Besteller Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind und die Bestellung somit
keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.
(2) Bei dem nach den Angaben des Auftraggebers angefertigten Energieausweis handelt es sich um eine nach Kundenspezifikation
gefertigte Ware, so dass nach der gesetzlichen Regelung des § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ein Widerrufsrecht nicht besteht.
(1) Der Energieausweis wird auf der Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben zum Gebäude, der Heizung und der
Warmwasserbereitung ausgestellt.
(2) Die Berechnung der im Energieausweis ausgewiesenen Kennwerte erfolgt auf der Grundlage von standardisierten Annahmen und
Bilanzierungsverfahren.
(3) Alle zum Zeitpunkt der Auftragsausführung gültigen und relevanten Normen werden hierbei berücksichtigt.
(4) Ich übernehme die volle Verantwortung und Garantie für die korrekte Berechnung und Ausstellung des Energieausweises auf der
Grundlage der vom Auftraggeber gemachten Angaben. Für die vom Auftraggeber getätigten Angaben übernehme ich keine
Gewähr.
(5) Wissentlich oder absichtlich falsch gemachte Angaben seitens des Auftragnehmers führen zu einer sofortigen Rückgabepflicht des
Energieausweises an den Auftragnehmer unter Verlust des bezahlten Betrages.
(6) Der erstellte Verbrauchsenergiepass hat eine gesetzliche Gültigkeit von 10 Jahren
(7) Im Energieausweis angegebene Modernisierungsempfehlungen stellen unverbindliche Aussagen dar, da zweckmäßige Modern-
isierungsempfehlungen nur im Zusammenhang mit einer Wärmebedarfsberechnung ausgesprochen werden können.
(1) Der Termin für die Erstellung des Energiepasses wird von mir nach bestem Wissen angegeben: und stellt eine annähernde
Angabe dar. Höhere Gewalt, Betriebsstörungen und ähnliches unverschuldetes Unvermögen auf meiner Seite führen zu einer
zeitlichen Verschiebung des von mir zunächst genannten Termins um die Dauer der Behinderung. Eine Entschädigung des
Kunden ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(2) Gerate ich in Verzug, so hafte ich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von mir zu vertretenden vor-
sätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Sofern der Verzug nicht auf einer von mir zu vertretenden vor-
sätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(3) Ich hafte ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der von mir zu vertretende Verzug auf der schuldhaften
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(1) Meine Haftung erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche
geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Soweit mir keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet
wird, ist meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(2) Meine Haftung erfolgt ebenfalls nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern ich schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht
verletze; in diesem Fall ist aber meine Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt
(3) Für sonstige Schadenshaftungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen
(4) Bei Beanstandungen, die nicht unter meine Gewährleistungsverpflichtung fallen, sind die mir dadurch entstehenden Kosten vom
Auftraggeber zu tragen.
(5) Dem Auftraggeber ist es untersagt, etwa gegen mich bestehende Forderungen an Dritte abzutreten.
(1) Persönliche Daten werden von mir nur dann erhoben, wenn Sie aktiv mit mir in Kontakt treten, d.h. bei der Bestellung eines für Sie
zu erstellenden Energieausweises. Alle in diesem Rahmen anfallenden personenbezogenen Daten werden nur zum Zwecke des im
Rahmen der Vertragsabwicklung zu erstellenden Energieausweises erhoben, verarbeitet und genutzt. Ihre Angaben werden ent-
sprechend den geltenden deutschen datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich behandelt und nicht an Dritte, weder zu
kommerziellen noch zu nicht kommerziellen Zwecken weitergegeben.
(2) Es werden in der Regel nur folgende Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:
Daten zur Begründung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten) => Name, Anschrift, E-Mail-Adresse,
Gebäudedaten, Energieverbrauchsangaben
(1) Auf Anforderung wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, ob und welche persönlichen Daten ich über Sie gespeichert habe.
(2) Der Auftraggeber hat ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten.
Zum Schutz Ihrer durch mich erhobenen und verarbeiteten Daten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch habe ich umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen getroffen. Diese werden regelmäßig überprüft und dem technologischen Fortschritt angepasst.
Der Auftraggeber ist mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einverstanden. Der Auftraggeber willigt insbesondere ein, dass seine personenbezogenen Daten und alle weiteren zur Durchführung des Vertrages notwendigen Daten elektronisch gespeichert werden.
Sollten weitere Fragen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten bestehen, können Sie sich direkt an die für die Datenerhebung verantwortliche Stelle wenden, die Ihnen auch im Falle von Auskunftsersuchen und Beschwerden zur Verfügung steht:
Lars Mildner
Hauptstraße 27
08324 Bockau
Sofern in der Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges aufgeführt wurde, ist mein Geschäftssitz Erfüllungsort.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist Gerichtsstand das für meinen Geschäftssitz zuständige Gericht; ich bin jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.
Lars Mildner
Energieberater (HWK)
Hauptstraße 27
08324 Bockau
Stand: 27. April 2008
