Vergleich der beiden Arten von Energieausweisen

Zum 01.10.2009 trat die Novellierung der Energie-Ensparverordnung EnEV 2007 (EnEV 2009) in Kraft. Eigentümer, die ihr Haus oder ihre Wohnung verkaufen oder neu vermieten, müssen künftig dem Käufer oder Mieter auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen. Die EnEV erlaubt zwei Arten von Energieausweisen => den Bedarfsausweis (Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs) und den Verbrauchsausweis (Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs).
Der Bedarfsausweis legt den Energiebedarf eines Gebäudes dar. Dabei fließen sämtliche Daten des Gebäudes und der Anlagentechnik mit in die Berechnung ein.
Der Verbrauchsausweis bescheinigt hingegen nur den Energieverbrauch in der Vergangenheit - wobei hier eher das Heizverhalten der Nutzer und nicht die Beschaffenheit des Gebäudes dokumentiert wird. Eine sinnvolle Energieberatung ist deshalb beim Verbrauchsausweis nicht möglich. Sollen staatliche Fördermittel genutzt werden, ist immer eine Bedarfsberechnung Voraussetzung und somit auch ein Bedarfsausweis!

Hier eine kurze Übersicht in Tabellenform:
Bedarfs- ausweis Verbrauchs- ausweis
Darstellung der Energieeffizienz mittels Tachoband:
Ausweisung des Primärenergiebedarfs
Ausweisung des Endenergiebedarfs
Ausweisung des Energieverbrauchkennwertes

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Primärenergiebedarf:
Vergleich von Ist- und EnEV-Soll-Wert

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Modernisierungsempfehlungen:
Vergleich verschiedener Sanierungsvarianten

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Ausweisung der CO2-Emmisionen: x -
Energetische Qualität der Gebäudehülle:
Vergleich von Ist- und EnEv-SollWert

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Tabellarische Wiedergabe der Energieeffizienz:
Endenergiebedarf
Energieverbrauch

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Vergleichswerte für den Endenergiebedarf:
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Aussagen zur Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme x -

> Neuerungen in der EnEV 2009
> Welcher Ausweistyp für welches Haus ? <