Siehe Energiebedarfssausweis.
Siehe Energiebedarfsausweis.
Die beheizte Wohnfläche bezeichnet die Summe aller beheizten Grundflächen innerhalb von Wohnungen. Zubehörräume wie Keller, Dach / Speicher fallen nicht unter diese Bezeichnung. Das Berechnungsverfahren für die Ermittlung der Wohnfläche ist in Deutschland in der Wohn- flächenverordnung (WoFlV) geregelt.
Siehe Jahres-CO2 - Emissionen.
Siehe Jahres-Endenergiebedarf.
Der Energieausweis ist ein Dokument, welches die energetische Bewertung eines Gebäudes bescheinigt. Gleichbedeutend für Energieausweis ist der Begriff "Energiepass". Letzterer Ausdruck wurde maßgeblich durch die Deutsche Energie-Agentur -dena- geprägt, die den Prototypen eines bundeseinheitlichen Energieausweises unter der Bezeichnung "Energiepass für Wohngebäude im Bestand" entwickelte. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wird für dieses Papier die Bezeichnung "Energieausweis" verwendet. Weiterhin muß der Energieausweis sogenannte Modernisierungsempfehlungen enthalten.
Siehe Energiebedarfsausweis.
Siehe Energieverbrauchsausweis.
Die durch die Zusammenführung von Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) entstandene Energie-einsparverordnung trat am 01.Februar 2002 in Kraft. Die Grundlage für diese deutsche Verordnung bildet das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Bereits im Jahr 2004 wurde eine erste Novellierung der Verordnung (EnEV 2004) verabschiedet. Um die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umzusetzten, war 2007 eine erneute Novelle notwendig. Diese (aktuelle) Fassung ist am 01. Oktober 2007 in Kraft getreten.
Der Energiebedarfsausweis ist eine von zwei möglichen Varianten des Energieausweises. Die energetische Bewertung des Gebäudes erfolgt hier durch Analyse der wärmeübertragenden Hüllfläche des Gebäudes incl. Wärmebrücken, der Betrachtung der Anlagentechnik, der Berücksichtigung des Sonneneintrages und der Erfassung der Lüftungswärmeverluste. Als Vergleichsgrößen werden hier der Endenergiebedarf, der Primärenergiebedarf und die energetische Qualität der Gebäudehülle (Transmissionswärmeverlust) ausgewiesen. Weiterhin werden die CO2 - Emissionen des Gebäudes taxiert. Die Modernisierungsempfehlungen werden hier mit beispielhaftem Variantenvergleich ausgesprochen.
Andere Bezeichnungen: bedarfsorientierter Energieausweis, Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs, Bedarfsausweis
Energiebedarfsausweis - ausführliche Informationen
Siehe Energieausweis.
Der Energieverbrauchsausweis ist eine von zwei möglichen Varianten des Energieausweises. Die energetische Bewertung des Gebäudes erfolgt hier auf Basis des witterungsbereinigten Energieverbrauches von mindestens drei aufeinanderfolgenden Heizperioden. Der Einfluß des Nutzerverhaltens auf die Bewertung ist um so geringer, je mehr Wohn-/Nutzungseinheiten im Gebäude vorhanden sind, da sich dann die unterschiedlichen Nutzerverhalten ausgleichen. Als Vergleichsgröße wird hier der Energieverbrauchskennwert ausgewiesen. Modernisierungsempfehlungen können hier nur ohne beispielhaften Variantenvergleich ausgesprochen werden, da die hierzu nötigen Informationen bei diesem Ausweistyp nicht erfasst werden.
Andere Bezeichnungen: verbrauchsorientierter Energieausweis, Energieausweis auf Grundlage des Energieverbrauchs, Verbrauchsausweis
Energieverbrauchsausweis - ausführliche Informationen
Der Energieverbrauchskennwert gibt den tatsächlich gemessenen Endenergieverbrauch [kWh] eines Gebäudes pro Jahr und Fläche an. Die EnEV verwendet als Flächenbezugsgröße für Wohngebäude die Gebäudenutzfläche, für Nichtwohngebäude die Nettogrundfläche. Dieser Wert wird aus dem klimabereinigten mittlerem Energieverbrauch dreier aufeinanderfolgender Jahre ermittelt. Der Energieverbrauchskennwert dient als Vergleichsgröße beim verbrauchsorientierten Energieausweis.
Siehe Energieeinsparverordnung.
Die Gebäudenutzfläche bezeichnet die Summe aller beheizten und nicht beheizten Grundflächen in einem Gebäude. Die EnEV schreibt hier je nach Gebäudebeschaffenheit und Energieausweistyp verschiedene Verfahren vor, um die Gebäudenutzfläche aus anderen Größen (beheiztes Gebäudevolumen, Wohnfläche) abzuleiten. Die auf diese Weise berechnete Fläche stellt demnach einen standardisierten Mittelwert der Gebäudenutzfläche entsprechender Gebäude dar und stimmt meist nicht mit der tatsächlichen Gebäudenutzfläche überein. Die Gebäudenutzfläche wird als Flächenbezugsgröße im Energieausweis für Wohngebäude verwendet.
Die Geschosshöhe ist der senkrechte Abstand zwischen Oberkante Fußboden eines Geschosses und der Fußbodenoberkante des darüberliegenden Geschosses eines Gebäudes. Die Dicke der Geschossdecke ist demnach in diesem Wert mit enthalten.
Die Jahres - CO2 - Emission bezeichnet die Menge bzw. Masse an Kohlendioxid (CO2), die pro Jahr von einem Erzeuger pro m2 Gebäudenutzfläche (Energieausweis für Wohngebäude) bzw. pro m2 Nettogrundfläche (Energieausweis für Nichtwohngebäude) an die Atmosphäre abgegeben wird. Sie wird angegeben in kg/m2·a. Dieser Wert wird nur im Energiebedarfsausweis ausgewiesen.
Der Jahres - Endenergiebedarf ist die durch Berechnungen ermittelte Energiemenge, die pro Jahr für die Gebäudeheizung/-lüftung/-kühlung und Trinkwassererwärmung benötigt wird. Die Abgas/Wirkungsgradverluste sind darin bereits berücksichtigt. Für die Berechnung werden deutschlandweit gemittelte Klimaverhältnisse zugrunde gelegt.
Der Jahres - Primärenergiebedarf (EnEV: Qp) bildet die Summe aus Energiebedarf eines Gebäudes plus Energie, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers außerhalb der Systemgrenze Haus pro Jahr erforderlich ist.
Modernisierungsempfehlungen sind individuell auf das Gebäude abgestimmte Sanierungstipps. Sie informieren den Hausbesitzer darüber, welche Modernisierungsmaßnahmen die energetische Qualität des Gebäudes - Gebäudehülle + Anlagentechnik - verbessern können. Die Energieeinsparverordnung verlangt, dass derartige Modernisierungsempfehlungen sowohl im Energieverbrauchsausweis, als auch im Energiebedarfsausweis enthalten sind (§ 20 EnEV). Deshalb ist es unerläßlich, dass auch beim verbrauchsorientierten Energieausweis wichtige Daten zum Gebäude-Ist-Zustand erfasst werden. Fehlen diese Modernisierungsempfehlungen, ist der Energieausweis ungültig. Bei Vorlage eines unvollständigen Energieausweises drohen Geldbußen bis zu 15.000,- €. Die auf dieser Website angebotenen Energieausweise entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben und sind somit rechtssicher. Die Modernisierungsempfehlungen sind beim Energiebedarfsausweis durch den beispielhaften Variantenvergleich wesentlich aussagekräftiger, dienen aber dennoch lediglich der Information. Sie sind nur kurz gefasste Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.
Die Nettogrundfläche - NGF bezeichnet die Summe aller nutzbaren Grundflächen eines Gebäudes. Im Gegensatz zur Bruttogrundfläche sind hier die Konstruktionsgrundflächen - KGF [Summe der Grundflächen aller aufgehenden Bauteile wie Wände etc.] bereits abgezogen. Die Nettogrundfläche wird als Flächenbezugsgröße im Energieausweis für Nichtwohngebäude verwendet.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nicht in die Kategorie Wohngebäude (siehe Begriffsbestimmung Wohngebäude) fallen.
Siehe Jahres - Primärenergiebedarf.
Der spezifische flächenbezogene Transmissionswärmeverlust bewertet die energetische Qualität der Gebäudehülle. Er wird angegeben in W/m2·K. Er drückt aus, wieviel Wärme im Durchschnitt pro m2 Umfassungsfläche (Gebäudehülle) bei einer Temperaturdifferenz von einem Kelvin durch die Außenhaut des Gebäudes hindurchgeht.
Siehe Energieverbrauchsausweis.
Siehe Energieverbrauchsausweis.
Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten-, und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen. (Definition nach § 2 EnEV)
