Der Energiepass wird von einem geprüften Energieberater - dena Austeller-Nr.: 082031 - ausgestellt und unterschrieben. Der Ausweis ist für
diese Gebäudearten zulässig.
Er weist den Energieverbrauchskennwert aus und enthält speziel auf das Gebäude zuge- schnittene Modernisierungsempfehlungen .
Der Energieverbrauchsausweis enthält auf Wunsch das Foto Ihres Hauses.
Der Energieausweis ist zehn Jahre lang gültig - beginnend ab Ausstellungsdatum.
Alle 14 gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben werden abgefragt und fließen in die Auswertung ein - die Rechtsgültigkeit des Energieausweises ist somit sichergestellt.
Die Versandkosten sind im Rechnungsendbetrag von 32,95 € bereits enthalten.
Zahlung ist bequem per Rechnung möglich. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.
Nach Abschluß der Bestellung erhalten Sie eine E-Mail als Auftragsbestätigung. Der Energieausweis wird Ihnen innerhalb weniger Tage nach der Bestellung zusammen mit der Rechnung per Post zugesandt.

Die Energieeinsparverordnung verlangt, dass derartige Modernisierungsempfehlungen sowohl im Energieverbrauchsausweis, als auch im Energiebedarfsausweis enthalten sind (§ 20 EnEV). Deshalb ist es unerläßlich, dass auch beim verbrauchsorientierten Energieausweis wichtige Daten zum Gebäude-Ist-Zustand erfasst werden. Fehlen diese Modernisierungsempfehlungen, ist der Energieausweis ungültig. Die sorgfältige Erfassung des Gebäude-Ist-Zustandes stellt deshalb die Grundlage eines seriös erstellten Energieausweises dar. Weiterhin kann eine Plausibilitätsprüfung der übergebenen Daten nur erfolgen, wenn diese Informationen zum Gebäude vorliegen.
Der Energieausweis muss Angaben zu insgesamt 14 Punkten enthalten:
1. Gültigkeitsbereich des Ausweises (für gesamtes Gebäude/nur für einen
bestimmten Gebäudeteil => Gebäudeteilbezeichnung)
2. Anlass der Ausstellung
3. Gebäudeadresse
4. Anzahl der Wohn-/Nutzungseinheiten
5. Baujahr der Anlagentechnik
6. Baujahr des Gebäudes
7. Gebäudetyp
8. Gebäudekühlung
9. Art der Warmwasserbereitung (zentral/dezentral)
10. Angaben zum Keller (beheizt/unbeheizt)
11. Leerstände in Wohn-/Nutzungseinheiten
12. Abrechnungszeiträume für Energieträger
13. Verbrauchsdaten
14. Wohnfläche des Gebäudes
Für die vom Gesetzgeber geforderte Plausibilitätsprüfung der übergebenen Daten werden zusätzlich noch Angaben zum Gebäudesanierungsstand abgefragt, z. B. durchgeführte Dämmmaßnahmen, Art der Fenster etc.